Funkgeräte DMR

DMR-Förderung

Bestellungen zur DMR-Förderung können hier in unserem Onlineshop ausgelöst werden. Die Anzahl der gemeldeten Geräte aus der Jahresmeldung »Betriebsfunk 2020« ist mit Euren Landesgeschäftsstellen abgestimmt und entsprechend hinterlegt, sodass beim Kauf in Eurem Benutzerkonto die max. mögliche Förderung angezeigt und entsprechend berücksichtigt wird.
 

Auslieferung von Funkgeräten mit 12,5 kHz-Programmierung

Funkgeräte, die nach dem 01.03.2024 bei uns bestellt werden, verfügen - wie mit den Landesverbänden gemeinsam abgestimmt - grundsätzlich bereits über die 12,5 KHz-Programmierung zur Nutzung auf den 4 neuen DLRG Frequenzen. Die DMR-Programmierung ermöglicht auf den 4 neuen Frequenzen sowohl die analoge als auch die digitale Nutzung der Frequenzen ohne weitere Umprogrammierung. Eine Nutzung der 3 aktuellen DLRG-Frequenzen ist mit diesen Funkgeräten nicht mehr möglich.

Die o. g. Funkgeräte dürfen frühestens ab dem 15.10.2024 in Betrieb genommen (verwendet) werden und auch nur dann, wenn ebenfalls eine entsprechende Frequenzzuteilung in der elektronischen Funkgerätekartei (eFGK) von der BNetzA vorliegt, die diese Funkgeräte umfasst! Der lokal zuständige Landesverband kann innerhalb des bundesweit einheitlichen technischen Umstellungszeitraums vom 15.10.24 bis 15.10.25 einen abweichenden frühesten Nutzungstermin der neuen Frequenzen festlegen.

Bitte beachtet diesbezüglich unbedingt unsere weitergehenden Informationen zur Inbetriebnahme.

Ihr benötigt analog programmierte Funkgeräte, die vor dem o. g. offiziellen Umstellungstermin in Betrieb gehen sollen?

Bitte bestellt diese ausschließlich per E-Mail oder telefonisch bei uns. Die Bestellung im Onlineshop ist hierfür nicht möglich!

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  • Verfügbar im Set.
  • Staffelpreise vorhanden.
  • Förderung vom Bundesverband für DLRG Gliederungen.
  • Verkauf ausschließlich an DLRG Gliederung.
  • Auslaufartikel.
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