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Signalmast

Artikel-Nr.: 52406099
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Signalmast für Wasserrettungsstationen
- Nach Spezifikationsvorgaben unseres Fachbereiches Einsatz -


Signalmast mit beidseitigen Salingen in Hohe von 3,3 m und Breite je Seite von 1 m zur Aufnahme von jeweils 1 Flagge sowie 1 Signalkörper // Toppbeschlag mit Flaggenleinenblock, Abschlussdeckel mit Anflugschutz gegen Vögel // 3 Stk. Flaggenleinen fur Topp und jede Seite der Saling, 3 Stk. Belegklampen in 2,1 m Höhe

Varianten:
  • Kippgelenk: Höhe 6,3 Meter über Boden mit Kippgelenk zur senkrechten Ausrichtung und Demontage im Bedarfsfall - Lieferung mit Statik
  • Verankerung: Höhe 6,3 Meter über Boden mit Bodenverankerung und Bodenhülse inkl. Verdrehschutz - Lieferung mit Statik

DGUV I-8680
Masten, die der Signalgebung dienen, müssen ausreichend dimensioniert und fest verankert sein, um insbesondere erhohtem Winddruck bei aufgezogenen Flaggen (getakelter Mast) widerstehen zu konnen. Die Standfestigkeit ist regelmäßg zu überprüfen.

Hinweis: Für den Transport sind die Salinge von jeweils 1 m Länge demontiert. 
Die Auslieferung (ohne Beflaggung) erfolgt per Spedition.
Material: Alle Anbauteile aus nichtrostendem Material, Alu oder Nirostahl, Aluminiumprofile 90 mm Durchmesser, Oberfläche eloxiert nach E6EV1
Bodenverankerung: Verzinkter Stahl
Hersteller: Euromasten

DGUV I-8680
Masten, die der Signalgebung dienen, müssen ausreichend dimensioniert und fest verankert sein, um insbesondere erhohtem Winddruck bei aufgezogenen Flaggen (getakelter Mast) widerstehen zu konnen. Die Standfestigkeit ist regelmäßig zu überprüfen.

Hersteller: Euro-Masten GmbH, Spenglerstr. 89-91, 23556 Lübeck, euromasten.de

Hinweis: Für den Transport sind die Salinge von jeweils 1 m Länge demontiert. 
Die Auslieferung (ohne Beflaggung) erfolgt per Spedition.
ISO 20712-3
  • Die Mindesthöhe einer schlaff herunterhängenden Flagge sollte 2,1 Meter betragen
  • Flaggen sollten so gesetzt werden, dass sie von Personen am Strand und im Wasser leicht gesehen werden können
  • Flaggen sollten hoch genug gesetzt werden, um auch über alle Hindernisse hinweg gesehen zu werden
  • Flaggen sollten so gesetzt werden, dass sie ohne Behinderung durch Bauten oder durch Flora und Fauna, soweit vorhanden, gesehen werden können
  • Die Position von Flaggen sollten sorgsam gewählt werden, um sicherzustellen, dass die Flaggen selbst, insbesondere die Fahnenmasten, keine Gefahrenquelle darstellen

DGUV I-8680
Masten, die der Signalgebung dienen, müssen ausreichend dimensioniert und fest veranker sein, um insbesondere erhöhtem Winddruck bei aufgezogenen Flaggen (getakelter Mast) widerstehen zu können. 
Die Standfestigkeit ist regelmäßig zu überprüfen.