Auslieferung von Funkgeräten mit 12,5 kHz-Programmierung
Funkgeräte, die nach dem 01.03.2024 für eine DLRG Gliederung bei uns bestellt werden, verfügen - wie mit den Landesverbänden gemeinsam abgestimmt - grundsätzlich bereits über die 12,5 kHz DMR-Programmierung zur Nutzung auf den 4 neuen DLRG Frequenzen. Die DMR-Programmierung ermöglicht auf den 4 neuen Frequenzen sowohl die analoge als auch die digitale Nutzung der Frequenzen ohne weitere Umprogrammierung. Eine Nutzung der 3 aktuellen DLRG Frequenzen ist mit diesen Funkgeräten nicht mehr möglich.
Die o. g. Funkgeräte dürfen frühestens ab 15.10.24 in Betrieb genommen (verwendet) werden und auch nur dann, wenn ebenfalls eine entsprechende Frequenzzuteilung in der elektronischen Funkgerätekartei (eFGK) von der BNetzA vorliegt, die diese Funkgeräte umfasst! Der lokal zuständige Landesverband kann innerhalb des bundesweit einheitlichen technischen Umstellungszeitraums vom 15.10.2024 bis 15.04.2025 einen abweichenden frühesten Nutzungstermin der neuen Frequenzen festlegen.
Bitte beachtet diesbezüglich unbedingt unsere weitergehenden Informationen zur Inbetriebnahme.
Ihr benötigt analog programmierte Funkgeräte, die vor dem o. g. offiziellen Umstellungstermin in Betrieb gehen sollen?
Bitte bestellt diese ausschließlich per E-Mail oder telefonisch bei uns. Die Bestellung im Onlineshop ist hierfür nicht möglich!
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Hinweise zu Förderungen
Da wir unser Artikelsortiment laufend aktualisieren und erweitern, können hierdurch auch die geförderten Artikel im Laufe des Jahres angepasst werden. Im Bereich »Förderungen« findet ihr dazu die aktuellen Aufstellungen. Schaut gerne immer mal wieder dort rein.