DLRG Wirtschaftsordnung in der Fassung vom 01. April 2019
Die Wirtschaftsordnung regelt die Wirtschaftsführung der DLRG. Sie gilt für alle Gliederungen und Organe der DLRG sowie die DLRG Jugend, soweit diese Ordnung nichts anderes bestimmt.
Inhalt
- Allgemeines
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Liquiditätssicherung
- Haushaltssatzung und Haushaltplan
- Buchführung
- JahresabschlussSachvermögen
- Prüfung des Jahresabschlusses, Revision
- Mitgliederbestandsverwaltung, Beitrag und Beitragsanteile
- Zuwendungen, Spenden
- Finanzierung und Geldverkehr
- Belege und Aufbewahrungsfristen
- Verpflichtungsgeschäftse
- Aufwendungen (z.B. Reisekosten) und sonstige Ansprüche
- Verwendung der Wortmarke, der Bildmarke und sonstigen Abzeichen
- Vermögensverwaltung und wirtschaftliche Betätigungen
- Verkauf von DLRG-Materialien durch Gliederungen
- Schlussbestimmungen
- Anhang (Die im Anhang abgedruckten Muster unterliegen der regelmäßigen und redaktionellen Anpassung durch das Ressort des Schatzmeisters. Sie sind daher nicht Teil der Beschlusslage über die Wirtschaftsordnung und der Hinweise zur Wirtschaftsordnung. Im Anhang dieser aktualisierten Fassung der Wirtschaftsordnung geht den Mustern die Anlagenrichtlinie für Finanzvermögen voraus. Diese hat durch Beschluss des Präsidialrats vom Frühjahr 2019 für alle Gliederungen allgemeinverbindliche Gültigkeit)
Die Wirtschaftsordnung wird aktuell überarbeitet und ist als Printversion zur Zeit nicht erhältlich.